Organisation
Trägerschaft, Zweckbestimmung
Unter dem Namen “Verein Heilpädagogische Schule und Gschützti Wärchstatt Frutigland” besteht ein Verein gemäss Art. 60 ff, ZGB.
Der Verein bezweckt den Betrieb von Institutionen für Menschen mit Behinderungen. Er betreibt dazu die zwei Einrichtungen:
- Heilpädagogische Schule Frutigen (HPS)
- Gschützti Wärchstatt Frutigland (GWF)
Der Verein verfolgt ausschliesslich gemeinnützige Zwecke. Er ist politisch und konfessionell neutral.
Bei der Erfüllung der Vereinsaufgaben sind die geltenden Rechtsgrundlagen bzw. Weisungen und Richtlinien des Bundes und des Kantons Bern einzuhalten.
Auftrag
Im Arbeitsbereich werden vorwiegend geschützte Arbeitsplätze für geistig- und mehrfachbehinderte Erwachsene in folgenden Formen angeboten:
- berufliche Abklärung
- erstmaliger beruflicher Ausbildung
- produktiver Dauerwekstatt
- Beschäftigungsatelier
Im Wohnbereich werden vorwiegend betreute Wohnplätze für geistig- und mehrfachbehinderte Erwachsene als Dauerpension angeboten. Für Menschen mit einem weniger hohen Betreuungsbedarf kann auf Sommer 2009 eine Wohnung im Mehrfamilienhaus des Assistenzwohnens angeboten werden.
Aufnahmekriterien
Die Institution nimmt schulentlassene Jugendliche und Erwachsene, mit vorwiegend Geistig- und Mehrfachbehinderungen auf
- die im IV-Rentenalter stehen
- die IV-Teil- oder Vollrentenberechtigt sind
- wenn für eine Anlehre oder Abklärung eine IV-Verfügung vorliegt
- in Ausnahmefällen, wenn eine andere Organisation die Kostengutsprache erteilt
- die sich mit den vertraglichen Bedingungen (Arbeitsvereinbarung bzw. Pensionsvertrag) einverstanden erklären
Personen mit akuten Drogen- und Alkoholproblemen werden nicht aufgenommen, müssen bzw. entlassen oder umplatziert werden. Personen mit akuter erheblicher Selbst- und Fremdgefährdung können ebenfalls nicht aufgenommen werden. Bewohner aus der Region (Amtsbezirk Frutigen) haben bei der Vergabe von freien Plätzen den Vorrang. Vor der Aufnahme ist eine mindestens zweiwöchige Schnupperzeit zu absolvieren. Die Probezeit und das Austrittsverfahren sind in den Verträgen geregelt.

